Rz. 3

Derzeit ist dieser Gerätetyp (zusammen mit dem Gerätenachfolger PoliScan FM1) der einzige am Markt erhältliche Laserscanner, der auch Rotlichtverstöße erfassen kann.

Die grundsätzliche Funktionsweise entspricht der der Geschwindigkeitsüberwachung, für die das Messgerät auch ursprünglich entwickelt wurde, weshalb bzgl. der Fehlermöglichkeiten und genauen Funktionsweise/Technische Daten auf das entsprechende Kapitel PoliScan Speed verwiesen wird (§ 14 Rdn 10 ff.).

Diese Rotlichtüberwachungsanlage kommt komplett ohne Schleifen und Sensoren in der Fahrbahn aus. Aufgrund der LIDAR-Technologie gelingt es, Fahrzeuge auch bei dichtem Verkehr und auf bis zu drei Spuren zu erfassen. Mithilfe lokaler Standortcodierung kann eine Messeinheit in mehreren Säulen eingesetzt werden. Hierzu kommt in der Regel ein Standortmodul zum Einsatz, in dem die relevanten Standortdaten hinterlegt sind.

Diese Anlage kann gleichzeitig Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße feststellen.

Das PoliScan-Rotlichtsystem ist über Lasermessungen in der Lage, für jeden Zeitpunkt die Entfernung eines Fahrzeugs zum Standort des Messsystems festzustellen.

Das PoliScan-Rotlichtsystem überwacht die Haltelinie vor der Ampelanlage, die 20 m bis 45 m vom System entfernt liegen muss. Die Entfernung zwischen der Haltelinie und dem PoliScan-Rotlichtsystem wird bei der Inbetriebnahme des Standortes manuell vermessen und mit Messnägeln gekennzeichnet. Diese Daten werden im System (Standortspeicher) hinterlegt.

 

Rz. 4

Das Lichtzeichenanlagen-Modul (LZA) des Systems zeigt den Beginn der Gelbphase und den Beginn der Rotphase an. Aus deren Differenz wird die Dauer der Gelbphase errechnet.

Die so berechnete Dauer der Gelbphase wird als "Gelbzeit" in die beiden Beweisfotos eingeblendet.

Während der Rotphase löst jedes vom System detektierte Fahrzeug, das die Haltelinie passiert, zunächst ein erstes Beweisfoto kurz nach Passieren der Haltelinie aus (sog. Haltelinienfoto). Zum Zeitpunkt der Aufnahme des ersten Beweisfotos sollte sich das rotlichtüberwachte Fahrzeug in dichter Nähe zur Haltelinie befinden. In diesem sog. Haltelinienfoto wird eine "Rotzeit Bild" eingeblendet. Die "Rotzeit Bild" auf dem ersten Beweisfoto ist jedoch nicht die rechtlich relevante Rotlichtzeit. Die "Rotzeit Bild" auf dem ersten Beweisfoto ist vielmehr die Rotlichtdauer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme des ersten Beweisfotos gegeben ist.

Das zweite Beweisfoto, das die Einfahrt des überwachten Fahrzeugs in den rotlichtüberwachten Bereich dokumentieren soll, wird unter fototechnischen Gesichtspunkten so spät angefertigt, dass eine möglichst gute Fahrerbildqualität erreicht wird. Die Kriterien zur Erstellung des zweiten Fotos entsprechen dabei weitestgehend dem Verhalten von PoliScan Speed bei der Dokumentation eines Geschwindigkeitsverstoßes. In das zweite Beweisfoto wird ebenfalls eine "Rotzeit Bild" eingeblendet, nämlich die Rotlichtdauer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme des zweiten Beweisfotos gegeben ist.

In dem Augenblick, in dem das überwachte Fahrzeug die Haltelinienkante erreicht, wird vom System die sog. rechtlich relevante Rotlichtzeit ermittelt, welche sich als Differenz zum Beginn der Rotphase ergibt. Die so ermittelte rechtlich relevante Rotlichtzeit wird als "Rotzeit" in die beiden Beweisfotos eingeblendet.

Die rechtlich relevante Rotlichtzeit ("Rotzeit") ergibt sich aus der gemessenen Rotlichtdauer, die zu dem Zeitpunkt gegeben ist, zu dem das überwachte Fahrzeug die Haltelinie erreicht und zwar nach Abzug aller messtechnisch bedingten Toleranzen und auch nach Abzug der Lampenverzögerungszeit. Die Lampenverzögerungszeit berücksichtigt, dass bei konventionellen Leuchtmitteln mit Glühfaden die volle Helligkeit (optisch Rot) gegenüber dem elektrischen Einschalten (elektrisch Rot) erst verzögert erreicht wird. Laut PTB ist hierfür ein Wert von 0,10 s anzunehmen. Bei den PoliScan-Rotlichtsystemen wird jedoch teilweise auch eine höhere Lampenverzögerungszeit gewährt, was sich aus dem jeweiligen Datensatz ergibt.

Beim PoliScan-Rotlichtsystem besteht daher keine Notwendigkeit zur manuellen Rückrechnung der rechtlich relevanten Rotlichtzeit mehr, da dies bereits geräteintern geschieht und in den Beweisfotos entsprechend als "Rotzeit" eingeblendet wird. Aufgrund der Tatsache, dass das Foto recht dicht an der Haltelinienposition aufgenommen wird und nicht erst bei Überfahren eines Sensors, der sich erst hinter der Haltelinie befindet, sind die Rückrechnungszeiten, also die Zeitabzüge, entsprechend gering.

Überfahren mehrere Fahrzeuge während einer Rotphase die Haltelinie, können bis hin zur minimalen Blitzfolgezeit alle Rotlichtverstöße dokumentiert werden.

Die Zuordnung eines dokumentierten Rotlichtverstoßes zu einem bestimmten Fahrzeug wird maßgeblich durch die Spurzuordnung vorgenommen. Zusätzlich wird ein Auswerterahmen auf dem Haltelinienfoto (erstes Beweisfoto) eingeblendet. An diesen gelten aber gelockerte Anforderungen, sodass es dort nicht zwingend erforderlich ist, dass die Unterkante des A...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge