I. Notwendigkeit der Errichtung eines Unternehmertestaments
Rz. 1
Nur wenigen Menschen gelingt es, ein eigenes Unternehmen erfolgreich aufzubauen und zu führen. Noch viel seltener gelingt es jedoch, ein solches Unternehmen auch langfristig zu erhalten. Der Volksmund geht davon aus, dass die Lebensdauer von Familienunternehmen vielfach auf drei Generationen beschränkt ist: "Der Vater erstellt’s, der Sohn erhält’s und den Enkeln zerfällt’s."
Rz. 2
Die Ursachen für das Misslingen der Unternehmensnachfolge sind vielfältig. In einer Vielzahl von Fällen fehlt es schon an einem wirksamen Testament. Jüngsten Schätzungen zufolge haben nicht einmal 30 Prozent aller Unternehmer ein Testament errichtet. Die meisten dieser Testamente sind im Erbfall vermutlich bereits veraltet, weil sie nicht mit der sich ändernden unternehmerischen, familiären und steuerlichen Situation abgestimmt worden sind. An eine ergänzende rechtliche Vorsorge gegen Unfall- oder Krankheitsrisiken wird oftmals gar nicht gedacht. Das mangelnde Problembewusstsein vieler Unternehmer ist umso erstaunlicher, als sich die meisten von ihnen gegen zahlreiche Lebensrisiken möglichst umfassend absichern (z.B. durch den Abschluss von Versicherungen). Eine ganzheitliche Regelung für den Fall des eigenen Ablebens fehlt dagegen in vielen Fällen.
Rz. 3
Eine frühzeitige und umfassende Planung der Unternehmensnachfolge ist zur Sicherung des langfristigen Bestands des Unternehmens unerlässlich. Dies gilt nicht nur für Unternehmer, die sich altersbedingt aus dem Tagesgeschäft zurückziehen möchten, sondern auch für Jungunternehmer und Unternehmensgründer.
Rz. 4
Ein überzeugendes Nachfolgekonzept kann darüber hinaus auch für die laufende Unternehmensführung von Vorteil sein. Das Rating eines Unternehmens beurteilt sich heute u.a. danach, ob das Unternehmen auch im Fall eines überraschenden und ungewollten Ausscheidens des Unternehmers am Markt erfolgreich fortbestehen kann. Mit einem guten Rating lassen sich heute oftmals auch günstigere Kreditkonditionen erzielen oder neue Investoren gewinnen.
Rz. 5
Jeder Unternehmer sollte daher in jeder Lebensphase über ein individuell ausgestaltetes Unternehmertestament verfügen.
II. Ziele der Unternehmenserbfolge
Rz. 6
Bei der Gestaltung eines Unternehmertestaments sind typischerweise folgende Ziele zu verwirklichen:
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Sicherung der Unternehmensfortführung In der Regel ist der Wille des Unternehmers darauf gerichtet, das Unternehmen in der bisherigen oder einer geänderten Form nach seinem Tod zu erhalten und die Fortführung des Unternehmens durch einen oder mehrere geeignete Nachfolger sicherzustellen. |
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Absicherung der Familie Da das Unternehmen i.d.R. nur von einem (selten auch von mehreren) Erben fortgeführt wird, gilt es, die weichenden Erben und den Ehegatten des Unternehmers wirtschaftlich angemessen abzusichern. |
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Reduzierung von Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen Mögliche (Liquiditäts-)Belastungen des Unternehmenserben und des Unternehmens durch Ausgleichs- und Abfindungsansprüche (z.B. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, erbrechtliche oder güterrechtliche Ausgleichsansprüche oder gesellschaftsrechtliche Abfindungsansprüche) sind möglichst zu reduzieren oder zu vermeiden. |
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Optimierung der steuerlichen Belastung Unter mehreren erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist die Unternehmernachfolge so zu gestalten, dass die steuerliche Gesamtbelastung des Unternehmenserben durch Erbschaftsteuer, Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer möglichst gering ist. |
Rz. 7
Bei der Nachfolgeplanung werden sich nicht immer alle diese Ziele in gleicher ...