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Muster 24.29: Schreiben eines Testamentsvollstreckers an die Erben zur Vergütungsentnahme aus dem Nachlass

 

Muster 24.29: Schreiben eines Testamentsvollstreckers an die Erben zur Vergütungsentnahme aus dem Nachlass

Sehr geehrte Frau _________________________,

sehr geehrter Herr _________________________,

für meine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Herrn _________________________, verstorben am _________________________, hat der Erblasser in § 4 Abs. 3 seiner letztwilligen Verfügung vom _________________________ eine Vergütung in Höhe von 3,0 % des Bruttonachlasswertes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bestimmt.

Nach Konstituierung des Nachlasses ergibt sich aus dem Ihnen bereits vorliegenden Nachlassverzeichnis nebst Anlagen vom _________________________ ein Bruttonachlasswert in Höhe von _________________________ EUR und somit eine Testamentsvollstreckervergütung in Höhe von _________________________ EUR zzgl. Mehrwertsteuer (19 %) in Höhe von _________________________ EUR, mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von _________________________ EUR.

Den genannten Gesamtbetrag werde ich in zwei Wochen, mithin zum _________________________, durch Überweisung von dem Girokonto IBAN _________________________, bei der SparVerwaltungsBank Bonn GmbH aus dem Nachlass entnehmen. Das Recht auf Entnahme der Vergütung aus dem Nachlass steht dem Testamentsvollstrecker auch ohne ausdrückliche Anordnung von Vorauszahlungen in der letztwilligen Verfügung zu.[44] Das betreffende Girokonto weist mit einem Guthaben in Höhe von _________________________ EUR (Stand: _________________________) auch genügend liquide Mittel zur Begleichung des Vergütungsanspruches vor.

Die endgültige Abrechnung über die Schlussvergütung und den Auslagenersatz erfolgt nach Beendigung der Testamentsvollstreckung mit abschließender Rechnungslegung. Sollte sich aus der Schlussabrechnung unerwartet ein geringerer Vergütungsanspruch ergeben, erhalten Sie die Differenz selbstverständlich umgehend erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Testamentsvollstrecker)

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