Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft in _________________________,
– nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt –
erteile hiermit
meiner Ehefrau _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft in _________________________,
– nachfolgend "Bevollmächtigte" genannt –
Vollmacht
mich in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten betreffend mein Immobilienvermögen bei denen eine Stellvertretung gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und meine Rechte zu wahren. Ihre Rechtshandlungen sollen dieselbe Wirksamkeit haben, wie wenn ich sie selbst ausführen würde.
Die Vollmacht umfasst die Befugnis, alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers betreffend sein Immobilienvermögen vorzunehmen und diesen außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vorzunehmen.
Die Vollmacht umfasst insbesondere, ohne dass dies abschließend gemeint wäre, die Befugnis:
a) |
alle im Zusammenhang mit den Immobilien stehenden Rechte und Pflichten gegenüber Dritten vorzunehmen; |
b) |
Mietverträge zu kündigen, Kündigungen entgegenzunehmen, Mietverträge abzuschließen sowie Erklärungen jeder Art abzugeben und entgegenzunehmen; |
c) |
Mietzinsforderungen, Nebenkosten sowie Kautionen einzuziehen; |
d) |
Mahnungen, Fristsetzungen, Mahnbescheidsanträge abzugeben sowie Rechtstreitigkeiten für den Vollmachtgeber als Kläger oder Beklagter durch alle Instanzen zu führen, Prozessbevollmächtigte zu bestellen sowie Prozesserklärungen abzugeben, Inkasso und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu betreiben; |
e) |
alle Rechte und Pflichten aus bestehenden und zukünftigen Mietverträgen im Namen des Vollmachtgebers wahrzunehmen; |
f) |
Verträge jeglicher Art unter beliebigen Bedingungen abzuschließen, die im Zusammenhang mit den Immobilien oder deren Vermietung stehen; |
g) |
Renovierungen und Instandhaltungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen; Maklerverträge abzuschließen; Annoncen zu schalten sowie sonstige Verbindlichkeiten einzugehen; |
h) |
über Bankkonten und Depots zu verfügen, diese zu eröffnen und aufzulösen; |
i) |
den Vollmachtgeber vor Behörden, Dienststellen, Banken, öffentlichen Registern, Stadtwerken, Finanzämtern, Amtspersonen, Notaren, Versicherungsgesellschaften sowie sonstigen Stellen zu vertreten sowie Zahlungen und Wertgegenstände entgegenzunehmen. |
Die Vollmacht ist mit der Unterzeichnung dieser Urkunde wirksam, sie gilt im In- und Ausland und bevollmächtigt zum sofortigen Handeln. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die Bevollmächtigte eine Ausfertigung dieser Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme einer Handlung im Original vorlegen kann.
Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sie darf im Rahmen ihrer Vertretungsmacht Untervollmacht erteilen.
Die Vollmacht ist jederzeit widerrufbar. Der Widerruf bedarf der Schriftform.
Sollten Bestimmungen dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Verpflichtungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was der Vollmachtgeber wirtschaftlich gewollt hat oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würde, sofern er den Punkt bedacht hätte.
_________________________, den _________________________
(Unterschrift)