Rz. 68

Bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt nahezu zwingend fast immer – jedenfalls eine teilweise – Eigenfinanzierung. Der Gesamtkapitalbedarf, Eigenfinanzierungs- und Fremdfinanzierungsbedarf ist abhängig vom Unternehmensgegenstand, dem Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten und der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens.

 

Rz. 69

Eine Unternehmensgründung kann durch Bar- oder Sachgründung vorgenommen werden.

Eine Bargründung liegt vor bei Einlage von Geldmitteln (Personengesellschaften) oder beim Erwerb von Anteilen an der Gesellschaft gegen Geld (Kapitalgesellschaft).
Bei der Sachgründung werden einzelne Vermögensgegenstände, wie Grundstücke, Maschinen, Beteiligungen, Rechte, Wertpapiere, oder ganze Unternehmen, Betriebe oder Teilbetriebe eingebracht.

 

Rz. 70

Der Umfang des gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Mindestnennkapitals ist abhängig von der jeweiligen Unternehmensform. Stark gesetzlich reguliert ist die Finanzierung bei Gründung der GmbH und der AG, daher im Folgenden ein Überblick zu den jeweiligen Vorschriften.

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