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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Schuldscheindarlehen

Dr. Sebastian Hofert von Weiss
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Rz. 159

Eine weitere Form der Fremdfinanzierung ist das Schuldscheindarlehen.[127] Hierbei handelt es sich um ein langfristiges Großdarlehen, das Industrieunternehmen, öffentliche Stellen oder bestimmte Kreditinstitute mit Sonderaufgaben (direkt oder indirekt über eine Bank) in erster Linie bei Kapitalsammelstellen aufnehmen, und über das zu Zwecken der Beweissicherung ein Schuldschein ausgestellt wird.[128]

Der Schuldschein ist eine Urkunde, in der der Schuldner zur Beweiserleichterung das Bestehen einer Schuld bestätigt. Schuldscheindarlehen werden typischerweise von Versicherungsunternehmen, auch von Trägern der Sozialversicherung und anderen Kapitalsammelstellen, gewährt und erhielten ihren Namen von der früher üblichen Unterlegung langfristiger Darlehen durch einen Schuldschein. Der Schuldschein ist aber kein verbrieftes Darlehen, keine Schuldverschreibung und kein Wertpapier, sondern dient lediglich der Beweissicherung.

 

Rz. 160

Die Bonitätsanforderungen, die von den Versicherungsunternehmen an die sog. Deckungsstockfähigkeit einer Anlage gestellt werden, sind ausschlaggebend dafür, ob ein Unternehmen schuldscheinfähig ist oder nicht.

Versicherungen brauchen nur einen kleinen Teil ihrer Prämieneinnahmen für die laufende Risikoabdeckung. Der weitaus größere Teil kann deshalb als Sparbestandteil der langfristigen Vermögensanlage dienen. Solche Vermögensanlagen sind einem für die langfristigen Ansprüche der Versicherten reservierten Sondervermögen, dem sog. Deckungsstock (Prämienreservefonds), zuzuführen.

 

Rz. 161

Schuldscheindarlehen werden nur in Ausnahmefällen direkt und selbst vermittelt. In der Praxis kommen die Verträge über Schuldscheindarlehen meist indirekt über eine dazwischengeschaltete Bank zustande, wobei diese nur als reiner Vermittler auftreten kann.[129] Of...

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