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Der Instanzenzug in der Arbeitsgerichtsbarkeit reicht vom Arbeitsgericht über das Landesarbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht.

Anders als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es nur ein Eingangsgericht, bei dem ein Rechtsstreit anhängig gemacht werden kann. Dies ist immer das Arbeitsgericht. In allen Instanzen entscheiden die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit durch Spruchkörper, die mit mehreren Richtern, darunter auch Laienrichter, besetzt sind. Einzelrichter gibt es in der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht.

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