Rz. 24
Eine amtliche Sterbeurkunde[11] wird gem. § 60 PStG ausgestellt. Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamtes, in dessen Bezirk er verstorben ist, eingetragen, nicht etwa beim Standesamt des Wohnortes, vgl. § 28 PStG. Das Recht zur Anforderung einer Sterbeurkunde leitet sich aus § 62 Abs. 1 PStG ab. Neben Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen sind Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, dazu berechtigt.
Rz. 25
Muster 25.5: Muster: Anforderung einer Sterbeurkunde
Muster 25.5: Muster: Anforderung einer Sterbeurkunde
Muster: Anforderung einer Sterbeurkunde
An das
Standesamt
_________________________
Verstorbener _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, gestorben am _________________________ in _________________________.
Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich _________________________.
Ich bin beauftragt, für meinen Mandanten die Rechte aus einer Lebensversicherung, die auf das Leben der o.g. Person abgeschlossen wurde, geltend zu machen. Für diese Lebensversicherung ist mein Mandant gemäß beigefügter Kopie des Versicherungsscheins bezugsberechtigt. Somit besteht ein rechtliches Interesse, das § 62 des Personenstandsgesetzes für die Ausgabe einer Sterbeurkunde voraussetzt. Ich bitte daher um formlose Übersendung einer Sterbeurkunde zu meinen Händen.
Einen Verrechnungsscheck über _________________________ EUR habe ich beigefügt.[12]
Für die kurzfristige Erledigung bedanke ich mich im Voraus.
(Rechtsanwalt)
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