An das
Amtsgericht _________________________
Klage
des Herrn _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin _________________________
gegen
die _________________________
– Beklagte –
wegen: Aufwendungsersatz
Streitwert: _________________________ EUR
Ich erhebe Klage und werde beantragen:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger _________________________ EUR nebst _________________________ % Zinsen hieraus seit _________________________ zu zahlen.
Begründung:
Am _________________________ ist der Onkel des Klägers, _________________________, in _________________________ verstorben. Ausweislich des Erbscheins des Nachlassgerichts _________________________ vom _________________________ ist die Beklagte, die Tochter des Erblassers, alleinige Erbin des Klägers geworden.
Beweis: Erbschein vom _________________________, Anlage K1.
Da sich die Beklagte in der Zeit vom _________________________ bis _________________________ auf einer längeren Auslandsreise befand, hat der Kläger sämtliche Formalitäten, die die Bestattung des Erblassers betrafen, geregelt, eine anonyme Feuerbestattung des Erblassers am _________________________ mit kleiner Trauerfeier auf dem _________________________ Friedhof veranlasst und die Rechnungen des Bestattungsinstitutes _________________________ sowie den Gebührenbescheid des _________________________ Friedhofes beglichen.
Beweis: Kontoauszug vom _________________________, Anlage K2
Nach der Rückkehr der Beklagten hat der Kläger ihr mit Schreiben vom _________________________ die Rechnungen zur Erstattung übersandt.
Beweis: Schreiben des Klägers vom _________________________ nebst Kopien der Rechnung und des Gebührenbescheides, Anlagenkonvolut K3.
Die Beklagte hat die Übernahme der Kosten mit Schreiben vom _________________________ abgelehnt.
Beweis: Schreiben der Beklagten vom _________________________, Anlage K4.
Der Anspruch des Klägers ergibt sich aus § 1968 BGB i.V.m. §§ 677, 683 BGB.
Aus mehreren Gesprächen des Klägers mit dem Erblasser war dem Kläger bekannt, dass der Erblasser eine anonyme Feuerbestattung mit kleiner Trauerfeier wünschte. Bei einem dieser Gespräche war auch die Leiterin des Pflegedienstes _________________________ anwesend und hat die Wünsche des Erblassers ebenfalls mit angehört.
Beweis: Zeugnis der _________________________, ladungsfähige Anschrift wird nachgereicht.
Da zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Beklagte nicht erreichbar war, hat der Kläger, um einer drohenden Ersatzvornahme durch das Ordnungsamt vorzubeugen, die Bestattung entsprechend den Vorstellungen des Erblassers organisiert. Bei einer Ersatzvornahme wäre es zu einer Erdbestattung gekommen, die nicht dem Willen des Erblassers entsprochen hätte und außerdem höhere Kosten verursacht hätte. Mit dieser Klage macht der Kläger nur die verauslagten Kosten entsprechend den Rechnungen des Bestattungsinstitutes und der Friedhofsverwaltung geltend, also lediglich die notwendigen Auslagen.
Der Anspruch auf Zahlung der Zinsen ergibt sich aus § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB, da sich die Beklagte am _________________________ endgültig geweigert hat, die Kosten zu übernehmen. Der Kläger nimmt einen Bankkredit in Höhe der Klageforderung zu dem im Antrag genannten Zinssatz in Anspruch, den er bei Zahlung der Beklagten insoweit zurückgeführt hätte.
Beweis: Bescheinigung der Sparkasse _________________________ vom _________________________, Anlage K5.
gez. _________________________
(Rechtsanwältin)