Rz. 41

a) Der Erblasser ist verstorben, ohne eine Verfügung über seine Bestattungswünsche zu hinterlassen. Nunmehr streiten sich die Ehefrau und die Kinder des Verstorbenen darüber, ob eine Erd- oder eine Seebestattung vorgenommen werden soll.

b) Der Verstorbene hat gegenüber seiner Ehefrau und seiner Mutter sich widersprechende Bestattungswünsche geäußert.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge