Rz. 160

Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Arbeitgeber dürfen die Urlaubstage wegen Kurzarbeit anteilig kürzen (vgl. BAG v. 30.11.2021 – 9 AZR 225/21, juris). Diese Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn die Kurzarbeit wirksam aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist (vgl. BAG v. 30.11. 2021 – 9 AZR 234/21, juris).

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