Rz. 161

Auch im Fall des Annahmeverzugs während eines Kündigungsschutzprozesses entsteht der Urlaubsanspruch. So hat der EuGH entschieden, dass in dem Fall, dass der Arbeitnehmer erfolgreich gegen seine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgeht, das nationale Recht ihm für die Dauer des Annahmeverzugs des Arbeitgebers den Urlaubsanspruch nicht versagen darf, obwohl in dieser Zeit keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wurde (EuGH v. 25.6.2020 – C-762/18 QH / Varhoven und C-37/19 CV / Iccrea Banca SpA, juris).

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