Rz. 136
Der genaue Inhalt der Mitteilung bestimmt sich zunächst nach Art. 19 Abs. 6 MMVO und wird durch die Ausgestaltung des zwingend zu verwendenden Musters nach dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 konkretisiert. Bei Abgabe der Meldungen ergeben sich eine Reihe von Detailfragen, wie etwa der Angabe des Preises im Falle von Schenkungen oder Erbschaften. Mehrere Geschäfte können u.U. in einer Meldung zusammengefasst werden, soweit für jedes Geschäft die Meldefrist eingehalten wird. Dabei darf das Muster aber nicht dahingehend verwendet werden, dass Geschäfte unterschiedlicher Art, etwa Kauf und Verkauf, zusammengefasst bzw. miteinander verrechnet werden. Auch Geschäfte auf unterschiedlichen Handelsplätzen können nicht in einer Meldung zusammengefasst werden. Dies führt in der Praxis zu einer Vielzahl von Meldungen, deren Wert für den Kapitalmarkt fraglich ist.
Rz. 137
Die Mitteilung des Meldepflichtigen hat unter Verwendung des Muster-Formulars gem. dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 zu erfolgen. Eine gesetzliche Pflicht, das Formular zu unterschreiben, besteht nicht.
Auf der Internetseite der BaFin ist ein Vordruck für Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 MMVO einschließlich Erläuterungen über die formellen Anforderungen abrufbar. Eine Übersendung der Mitteilung an die BaFin per Telefax ist ausreichend.
Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen
Muster 27.1: Directors‘ Dealings Formular
Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
Per Fax an BaFin (+49(0)228/4108–62963) und den Emittenten
1 |
Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen |
a) |
Name |
[Für natürliche Personen: Vor- und Familienname(n).] [Für juristische Personen: vollständiger Name einschließlich Rechtsform wie im Register, in dem sie eingetragen ist, vermerkt, falls zutreffend.] |
2 |
Grund der Meldung |
a) |
Position/Status |
[Für Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen: ihre Position beim Emittenten, dem Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate/der Versteigerungsplattform/dem Versteigerer/der Auktionsaufsicht, z.B. Geschäftsführer, Finanzvorstand.] [Für in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen:
▪ |
Angabe, dass die Meldung eine Person betrifft, die in enger Beziehung zu einer Person steht, die Führungsaufgaben wahrnimmt; |
▪ |
Name und Position der betreffenden Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt.] |
|
b) |
Erstmeldung/Berichtigung |
[Angabe, dass dies eine Erstmeldung oder eine Berichtigung früherer Meldungen ist. Im Falle einer Berichtigung ist der Fehler zu erläutern, der mit dieser Meldung berichtigt wird.] |
3 |
Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht |
a) |
Name |
[Vollständiger Name der Einrichtung.] |
b) |
LEI |
[Legal-Entity-Identifier-Code gem. ISO 17442 LEI-Code.] |
4 |
Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften: Dieser Abschnitt ist zu wiederholen für i) jede Art von Instrument, ii) jede Art von Geschäft, iii) jedes Datum und iv) jeden Platz, an dem Geschäfte getätigt wurden |
a) |
Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments Kennung |
[Angabe zur Art des Instruments:
– |
eine Aktie, ein Schuldtitel, ein Derivat oder ein Finanzinstrument, das mit einer Aktie oder einem Schuldtitel verbunden ist; |
– |
ein Emissionszertifikat, ein auf einem Emissionszertifikat beruhendes Auktionsobjekt oder ein mit einem Emissionszertifikat verbundenes Derivat. |
– |
Kennung des Instruments gem. Delegierter Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Meldung von Geschäften an die zuständigen Behörden, angenommen gem. Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014.] |
|
b) |
Art des Geschäfts |
[Beschreibung der Art des Geschäfts, gegebenenfalls anhand der Art des Geschäfts nach Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/522 der Kommission (1), angenommen gem. Artikel 19 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, oder eines konkreten Beispiels gem. Artikel 19 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014. Gem. Artikel 19 Absatz 6 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ist anzugeben, ob das Geschäft mit der Teilnahme an einem Belegschaftsaktienprogramm im Zusammenhang steht.] |
c) |
Preis(e) und Volumen |
Preis(e) |
Volumen |
[Wenn an einem Tag und an einem Geschäftsort mehr als ein Geschäft derselben Art (Kauf, Verkauf, Kreditvergabe, Kreditaufnahme …) mit demselben Finanzinstrument oder Emissionszertifikat ausgeführt wird, sind in diesem Feld die Preise und Volumina dieser Geschäfte zu melden, und zwar in zwei Spalten wie oben dargestellt unter Einfügung so vieler neuer Zeilen wie nötig. Unter Verwendung der Datenstandards für Preis und Menge, einschließlich gegebenenfalls der Preiswährung und der Mengenwährung im Sinne der Delegierten Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des... |