Rz. 2

Das Leasing hat seinen Ursprung in den USA und bezeichnet im eigentlichen Sinne (to lease = mieten) die entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung auf Zeit. Während es jedoch bei der Miete dem Vermieter überlassen ist, ob er mit dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung seine Kosten decken oder gar einen Gewinn erzielen kann, ist das Leasing (genauer: das Finanzierungsleasing) dadurch gekennzeichnet, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine volle Amortisation seiner Aufwendungen einschließlich seines kalkulierten Gewinns verspricht. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Leasinggeber den Leasinggegenstand überhaupt nur deshalb erwirbt, weil der Leasingnehmer ihn hiermit beauftragt hat. Für den Leasingnehmer hat die Anschaffung des Leasingobjektes durch den Leasinggeber den Vorteil, dass er sein Eigenkapital schont und die Inanspruchnahme eines Kredits vermeidet. Das Leasing erweist sich damit vor allem als Alternative zur Finanzierung durch Bankkredit. Von Herstellerseite wird das Leasing gerne zur Absatzförderung genutzt, nicht zuletzt weil darüber markenschonend versteckte Rabatte gewährt werden können.

 

Rz. 3

Seit 2009 gehört der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber gem. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 10 KWG zu den Finanzdienstleistungen, die einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) nach § 32 Abs. 1 S. 1 KWG bedürfen. Die Erlaubnispflicht hat dazu geführt, dass viele kleine Leasinggesellschaften aus dem Markt ausgeschieden sind. Zudem haben sich viele markenungebundene Leasinggesellschaften aus dem Leasinggeschäft mit Verbrauchern zurückgezogen, nachdem durch das am 11.6.2010 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie die Anforderungen an die (vor)vertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten erheblich gestiegen und zahlreiche Rechtsfragen, die aus der Verweisung auf die Vorschriften des Verbraucherdarlehensrechts resultieren, aufgeworfen worden sind. Seitdem werden Verbraucherleasingverträge praktisch nur noch von Leasinggesellschaften angeboten, die mit einem Hersteller verbunden sind und die das Leasing vornehmlich zu dem Zweck betreiben, den Absatz des Herstellers zu fördern.

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