Rz. 157
Auf Antrag des Versicherungsnehmers kann dem Bezugsberechtigten durch schriftliche Bestätigung des Versicherers mitgeteilt werden, dass der Widerruf ausgeschlossen ist und das Recht auf die Versicherungsleistung sofort und unwiderruflich zugewandt wird.[96]
Rz. 158
Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen mit unwiderruflichem Bezugsrecht bildet die Prämienzahlung den fiktiven Nachlass, da der Anspruch auf die Versicherungssumme schon zu Beginn abgetreten wurde.
Praxishinweis
Bei Vorliegen eines unwiderruflichen Bezugsrechts bildet die Summe der Prämienzahlungen unter Berücksichtigung der Abschmelzung der letzten zehn Jahre bzw., wenn der Ehepartner des Versicherungsnehmers Bezugsberechtigter ist, die Prämien während der Ehezeit die anzurechnende Summe, hier ohne Abschmelzung.
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