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Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft entweder sofort (außerordentliche Kündigung) oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) beendet werden soll (KR/Becker, § 1 KSchG Rn 95 m.w.N.).

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