Rz. 231
Gehaltspfändungen können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn zahlreiche Pfändungen für den Arbeitgeber einen erheblichen, über das Übliche hinausgehenden Arbeitsaufwand in der Gehaltsbuchhaltung verursachen.[593] Diese Voraussetzungen sind jedenfalls bei einem Arbeitsverhältnis gegeben, das noch nicht über einen längeren Zeitraum bestand, wenn mehr als zehn Pfändungen innerhalb eines Jahres durchgeführt werden[594] (zur Entbehrlichkeit einer Abmahnung in derartigen Fällen siehe Rdn 267).
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