Rz. 42
Für die Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen gibt es Vorschriften und gesetzliche Regelungen im Hinblick auf Aufbewahrungsfristen. Diese sind in § 257 HGB, § 14 Abs. 1 UStG, § 147 AO enthalten.
Rz. 43
Nachfolgend werden die wichtigsten Dokumente in Tabellenform genannt:
10-jährige Aufbewahrungsfrist | 6-jährige Aufbewahrungsfrist |
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Bücher Journale Konten, Aufzeichnungen Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen Rechnungsbelege (z.B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Eigenbelege, Kontoauszüge, Lohn- bzw. Gehaltslisten) GuV-Rechnungen (Gewinn- und Verlust-Rechnungen) Kassenbücher Kassenbelege Kassenberichte Diese Frist gilt auch für sämtliche per EDV betriebenen Buchhaltungsdaten. |
Lohnkonten Unterlagen zum Lohnkonto mit Eintragungen Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind |
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