Rz. 42

Für die Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen gibt es Vorschriften und gesetzliche Regelungen im Hinblick auf Aufbewahrungsfristen. Diese sind in § 257 HGB, § 14 Abs. 1 UStG, § 147 AO enthalten.

 

Rz. 43

Nachfolgend werden die wichtigsten Dokumente in Tabellenform genannt:

 
10-jährige Aufbewahrungsfrist 6-jährige Aufbewahrungsfrist

Bücher

Journale

Konten, Aufzeichnungen

Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen

Rechnungsbelege (z.B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Eigenbelege, Kontoauszüge, Lohn- bzw. Gehaltslisten)

GuV-Rechnungen (Gewinn- und Verlust-Rechnungen)

Kassenbücher

Kassenbelege

Kassenberichte

Diese Frist gilt auch für sämtliche per EDV betriebenen Buchhaltungsdaten.

Lohnkonten

Unterlagen zum Lohnkonto mit Eintragungen

Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe

Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe

Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind

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