Rz. 112

Nach Ansicht des OLG Düsseldorf[123] begeht der Rechtsanwalt eine Pflichtverletzung, wenn er im Rahmen einer Zahlungsklage zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen die Klageforderung erhöht, ohne den Mandanten über die entsprechenden Risiken und Mehrkosten des Rechtsstreits zu belehren. Dies gilt zumindest dann, wenn der Auskunftsanspruch zum Zeitpunkt der Klageerweiterung noch nicht erfüllt war.

[123] VersR 1990, 741.

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