Dr. iur. Klaus-Peter Horndasch
Rz. 797
Mit der Trennung von Eheleuten entsteht das Bedürfnis, vorrangig die Frage zu klären, wie die Einkünfte der Beteiligten verteilt werden müssen, um für beide und ggf. für die gemeinsamen Kinder das tägliche Auskommen zu sichern. Um nicht langwierig und mit ungewissem Ausgang klagen zu müssen, wird häufig versucht, unabhängig vom gesetzlich dem Einzelnen zustehenden Unterhalt eine Einigung herbeizuführen. Dies gilt umso mehr, als gerade Einkommen und Unterhalt die Grundlage der Existenz bilden. Deshalb besteht das Bestreben der Eheleute, diese Folgeproblematik einer Trennung zuvörderst und möglichst zeitlich rasch im Rahmen der Durchführung einer Trennung zu lösen.
Rz. 798
Hinweis
Einigen sich die Beteiligten zunächst nicht, steht es dem Unterhaltsschuldner zur Konfliktvermeidung und auch zur Kostenersparnis selbstverständlich frei, den i.E. unstreitigen Betrag in einer notariellen Urkunde titulieren zu lassen.
Rz. 799
Obwohl Vereinbarungen zur Regelung der Folgen eines Getrenntlebens der Eheleute in vielen Fällen als Teil einer Gesamtvereinbarung über die Folgen von Trennung und Scheidung geschlossen werden, kann man sich häufig über alle Probleme von Trennung und Scheidung nicht zu Beginn einer Trennung einigen.
1. Die Regelung von Rahmenbedingungen
Rz. 800
Deshalb regeln Eheleute auch isoliert die Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Zeit der Trennung gelten sollen. Dies gilt für alle Bereiche des – vorangegangenen – Zusammenlebens. Ebenso sind Regelungen zur Nutzung der Ehewohnung und des Hausrates incl. Pkw ebenso möglich wie beispielsweise Umgangsregelungen, die sämtlich privatschriftlich getroffen werden können.
Rz. 801
Muster 3.54: Umgangsregelung nach Trennung 809 Nach Horndasch , AnwaltFormulare Kindschaftsrecht § 7 Rn 1 ff.
Muster 3.54: Umgangsregelung nach Trennung
Wir, die Eheleute M und F., verheiratet seit _________________________ haben uns am _________________________ getrennt. F ist mit den Kindern A, geb. _________________________ (_________________________ Jahre), und B, geb. _________________________ (_________________________ Jahre), aus der Ehewohnung ausgezogen. Sie lebt nun in einer eigenen Wohnung in S. Wir wollen die elterliche Sorge für beide Kinder gemeinsam ausüben. Der Lebensmittelpunkt für sie soll aber bei der Mutter liegen. Für den Umgang des Vaters vereinbaren wir folgende Regelung:
▪ |
Besuchszeiten während der Woche, |
▪ |
(Ferien), |
▪ |
(Feiertage) |
Ort, Datum
(Unterschriften)
Rz. 802
Eine umfassende – und isolierte – Regelung der Trennungsfolgen bietet sich für den Fall an, dass Eheleute noch nicht sicher wissen, ob die Ehe letztlich Bestand haben oder in ein Scheidungsverfahren münden wird. Es wird häufig das Bedürfnis vorhanden sein, die Zeit des Getrenntlebens auf eine sichere Grundlage zu stellen, auch ohne dass auf eine – evtl. kommende -Scheidung eingegangen wird.
Namentlich die unterhaltsrechtliche Situation wird in solchen Fällen gern – und isoliert – geregelt. Dieses Bedürfnis kann natürlich auch für den Fall gelten, dass die Eheleute – zumindest aktuell – davon ausgehen, dass ihre Ehe gescheitert ist und sie deshalb die Trennung vollziehen.
Eine – privatschriftlich geschlossene – Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:
Rz. 803
Muster 3.55: Unterhaltsvereinbarung 810 BeckFormB FamR/ Kössinger , F.III.5.
Muster 3.55: Unterhaltsvereinbarung
Unterhaltsvereinbarung
zwischen
Herrn _________________________
und
Frau _________________________
Wir haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Wir leben seit _________________________ im Rechtssinne voneinander getrennt. Für die Zeit unserer Trennung schließen wir folgende Unterhaltsvereinbarung:
Herr _________________________ verpflichtet sich, ab _________________________ an Frau _________________________ für die Zeit der Trennung einen monatlichen, monatlich im Voraus fälligen Elementarunterhalt in Höhe von _________________________ EUR zu bezahlen.
Weiter verpflichtet sich Herr _________________________ für Frau _________________________ die monatlichen Krankenkassenbeiträge bei der _________________________ Versicherung in Höhe von derzeit _________________________ EUR zu bezahlen.
Bei dieser Vereinbarung gehen die Eheleute davon aus, dass Frau _________________________ keine eigenen Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit erzielt. Sollte Frau _________________________ in Zukunft über eigenes Einkommen aus beruflicher Tätigkeit verfügen, so besteht Einigkeit darüber, dass diese keinen Einfluss auf die festgelegte Unterhaltszahlung haben soll.
Frau _________________________ stimmt dem sog. begrenzten Ehegattenrealsplitting zu. Sie verpflichtet sich, alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere die sog. Anlage U zur Einkommensteuererklärung zu unterzeichnen. Herr _________________________ verpflichtet sich, Frau _________________________ alle ihr durch diese Zustimmung entstehenden Nachteile zu ersetzen, ins...