Rz. 333

Muster 3.56: Aufrechnungsverbot

 

Muster 3.56: Aufrechnungsverbot

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Arbeitgebers ausgeschlossen ist, soweit dies rechtlich zulässig ist. Das Aufrechnungsverbot gilt jedoch von vornherein nicht für eine Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

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