Rz. 134

Haften die Gegner nicht für sämtliche Schäden des Unfalls bzw. aufgrund Mithaftung des Mandanten nur nach einer Quote, so verbleibt ein Differenzbetrag an Anwaltskosten, der nicht vom Erstattungsanspruch erfasst wird.

 

Rz. 135

 

Beispiel 1

Eigentümer E macht Schadensersatz in Höhe von 10.000 EUR geltend. Der gegnerische Versicherer V wendet ein Mitverschulden am Unfall ein und reguliert nur 7.500 EUR.

Dann kann E die ihm entstandenen Anwaltsgebühren nur aus einem Erledigungswert von 7.500 EUR gegen V geltend machen. Er schuldet seinem Anwalt jedoch Gebühren aus einem Gegenstandswert von 10.000 EUR.

 

Rz. 136

 

Beispiel 2

E klagt Reparaturkosten nach Kostenvoranschlag in Höhe von 10.000 EUR ein. Der gerichtliche Sachverständige kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass nur 8.000 EUR für die Reparatur erforderlich sind. Das Gericht weist bei einer Kostenverteilung von 4/5 zu 1/5 die Klage teilweise ab, womit E 1/5 der ihm entstandenen Anwaltskosten nicht vom Gegner erstattet erhält.

 

Rz. 137

Für die verbleibenden Kosten kann der Rechtsschutzversicherer in Anspruch genommen werden, wenn die ursprünglich weitergehende Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sachlich gerechtfertigt war.[95] Für diese Prüfung ist auf den Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Geltendmachung der Ansprüche abzustellen. Um die spätere Zahlung des Rechtsschutzversicherers sicher zu stellen, empfiehlt sich unbedingt die Einholung einer Kostendeckungszusage für die in Aussicht genommene Rechtsverfolgung.

[95] AG Limburg r+s 1992, 378.

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