Rz. 52

Erfolgt die Besichtigung zu dem Zweck, den Zustand der Wohnung zu prüfen, so ist das Interesse des Vermieters zu schätzen. Hilfreich ist, ein Vielfaches oder ein Bruchteil einer Monatsmiete anzugeben. Der Streitwert für die einmalige Besichtigung durch den Vermieter zur Prüfung einer Geruchsbelästigung kann dabei z.B. eine Monatsmiete[50] betragen. Auch die Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen kann ein Besichtigungsrecht auslösen. Die Besichtigung zum Zweck der Planung von Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten kann auch neben der Duldungsklage mit 1/12 des Jahresbetrages einer später möglichen Mieterhöhung oder zu vermeidenden Mietminderungen bewertet werden.[51]

Will der Vermieter ermitteln, ob und in welchem Umfang Mängel vorhanden sind oder angezeigte Mängel prüfen, so ist der Wert einer möglichen Minderung als Grundlage zu nehmen. Da es jedoch nicht um die Minderung oder die konkrete Beseitigung geht, sondern um eine Vorbereitungshandlung, ist ein angemessener Abschlag von diesem Gegenstandswert angezeigt.

[50] AG München, Urt. v. 8.1.2016 – 461 C 19626/15, ZMR 2016, 297 (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-07870?hl=true).
[51] KG, Beschl. v. 28.9.2009 – 22 W 47/09, openJur 2012, 11565.

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