Rz. 264
Zum Prämienschicksal bei Zahlungsverzug vgl. § 39 VVG. Schiebt der Versicherer die Kündigung wegen Prämienzahlungsverzugs mit einer Folgeprämie ungebührlich hinaus, kann er nach Treu und Glauben den Anspruch auf die Prämie für die Folgeperiode verlieren; das ist jedoch nicht bereits dann der Fall, wenn der Versicherer seine Kündigung nicht schon mit einer qualifizierten Mahnung verbindet, sondern erst den Erfolg der Mahnung abwarten will.[262]
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