Rz. 59

Hat der Fahrerlaubnisinhaber (irgendwann einmal) 8 oder mehr Punkte erreicht, gilt er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist durch die zuständige Behörde zu entziehen. Hierbei hat die Behörde keine Ermessenspielräume, sondern muss allein auf den erreichten Punktestand abheben.

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