Betrunken E-Scooter gefahren – Fahrerlaubnis entzogen

Wer glaubt, auch stark alkoholisiert einen E-Scooter fahren zu dürfen, ohne seinen Führerschein zu gefährden, irrt. Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung, dass der Betroffene ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, entschied das OLG Frankfurt.

Mindestens 1,64 Promille hatte ein Mann im Blut, als er sich nach einem Barbesuch in Frankfurt, bei dem er Wodka und Bier getrunken hatte, spontan dazu entschloss, per E-Scooter den Heimweg anzutreten.

Das Amtsgericht hatte den Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 600 Euro - 30 Tagessätze zu je 20 EUR - verurteilt und ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Die Fahrerlaubnis wurde dem Mann jedoch nicht entzogen.

Wann eine Fahrerlaubnis entzogen wird

Das OLG Frankfurt kam zu einer anderen Einschätzung, was die Fahrerlaubnis betrifft:

Die Fahrerlaubnis sei zwingend zu entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben seien (§ 69 Abs. 1 S. 1 StGB).

  • Dies sei der Fall, wenn sich aus der Tat ergebe, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei.
  • Es bestehe kein Raum für ein Ermessen des Tatrichters, noch finde eine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt.
  • Die Begehung einer Trunkenheitsfahrt begründe die Regelvermutung, dass der Täter ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei.

Nur in seltenen Ausnahmefällen könne von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgewichen werden, so das Gericht. Dazu müssten sich die Tatumstände allerdings deutlich von denen eines Durchschnittsfalls abheben.

Keine mildere Strafe wegen mutmaßlich geringerer Gefahr von E-Scootern im Vergleich zu Autos

Der Hinweis des Amtsgerichts, dass die Nutzung eines E-Scooters durch einen betrunkenen Fahrer andere nicht in gleichem Maße gefährde wie die Trunkenheitsfahrt eines Autofahrers, rechtfertigt nach Ansicht des OLG keine mildere Strafe. Stürze ein Fußgänger oder Radfahrer, weil er mit einem E-Scooter-Fahrer kollidiere, könne dies zu ganz erheblichen oder gar tödlichen Verletzungen führen. Zudem bestehe die Gefahr, dass stärker motorisierte Verkehrsteilnehmer durch alkoholbedingte Fahrfehler eines E-Scooter-Fahrers zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen werden könnten.

Führerscheinentzug soll weitere Trunkenheitsfahrten verhindern und Straßenverkehr schützen

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis soll nicht nur verhindert werden, dass der Täter weiterhin ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt. Es soll auch die Sicherheit des Straßenverkehrs geschützt werden.

Fazit:

Der Angeklagte hat durch die gedankenlose Nutzung eines E-Scooters in erheblich alkoholisiertem Zustand den Katalogtatbestand der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr erfüllt und sich damit als grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.

(OLG Frankfurt, Urteil v. 08.05.2023, 1 Ss 276/22)


Weitere Beiträge:

E-Scooter-Fahrt unter Drogeneinfluss: Fahrverbot gerechtfertigt?

Führerschein wegen dauernden Falschparkens entzogen – ist das zulässig?

Wer haftet für Schäden durch Explosion einer Batterie eines Elektrorollers?



Schlagworte zum Thema:  Fahrerlaubnis, Verkehrsrecht, Urteil