Der Schuldner lebt getrennt, hat drei Kinder in seinem Haushalt und das erstgeborene Kind lebt im Haushalt der Mutter, die das Kindergeld für dieses Kind erhält (= 219,00 EUR). Der Schuldner erhält an Kindergeld 219,00 EUR + 225,00 EUR + 250,00 EUR = 694,00 EUR. Das erstgeborene Kind vollstreckt.
Bei drei Zahlkindern würde das Kindergeld 663,00 EUR betragen und auf jedes Kind würde ⅓ mit 221,00 EUR entfallen. Der Zählkindervorteil beträgt (694,00 EUR – 663,00 EUR) = 31,00 EUR. Dieser Betrag ist mit je ¼ auf alle Kinder aufzuteilen = 7,75 EUR. Für ein pfändendes Zahlkind wären somit max. pfändbar (219,00 EUR + 7,75 EUR) = 226,75 EUR; hierauf ist das direkt erhaltene Kindergeld von 219,00 EUR selbstverständlich anzurechnen.