An das Arbeitsgericht _________________________
_________________________
Klage
des _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: RA _________________________
gegen
die _________________________
– Beklagte –
wegen Kündigungsschutz
Es wird Klage erhoben mit den Anträgen:
1. |
Festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom _________________________ nicht aufgelöst worden ist/werden wird; |
2. |
Festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern über den _________________________ (Ablauf der Kündigungsfrist) hinaus fortbesteht. |
3. |
Für den Fall des Obsiegens mit den Anträgen zu 1 und 2: |
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Die Beklagte zu verurteilen, den Kläger über den _________________________ (Ablauf der Kündigungsfrist) hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als _________________________ (Tätigkeitsbezeichnung) weiter zu beschäftigen. |
4. |
Die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Führung und Leistung erstreckt. |
5. |
Für den Fall des Obsiegens mit den Anträgen zu 1 und 2: Die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger _________________________ EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen. |
Begründung:
Der am _________________________ geborene, verheiratete und _________________________ Kindern unterhaltspflichtige Kläger trat am _________________________ in die Dienste der Beklagten.
Beweis: Arbeitsvertrag vom _________________________ (Anlage 1)
Als _________________________ erzielte er zuletzt eine durchschnittliche Bruttomonatsvergütung in Höhe von _________________________ EUR.
Beweis: Gehaltsabrechnung _________________________ (Anlage 2)
Die Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit.
Mit Schreiben vom _________________________, dem Kläger am _________________________ zugegangen, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum _________________________.
Beweis: Kündigungsschreiben vom _________________________ (Anlage 3)
Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt. Soweit die Beklagte die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt, kann der Kläger zur sozialen Auswahl nicht vortragen, weil er über die erforderlichen Kenntnisse nicht verfügt. Die Beklagte wird daher aufgefordert, die sozialen Daten der Mitarbeiter vorzutragen, die sie in die soziale Auswahl einbezogen hat.
Der Kläger bestreitet mit Nichtwissen, dass die Beklagte den bei ihr gewählten Betriebsrat zur Kündigung ordnungsgemäß angehört hat.
Der Klagantrag zu 2) beinhaltet eine selbstständige allgemeine Feststellungsklage gem. § 256 ZPO. Dem Kläger sind zwar derzeit keine anderen Beendigungstatbestände außer der mit dem Klagantrag zu 1) angegriffenen Kündigung vom _________________________ bekannt. Es besteht jedoch die Gefahr, dass sich die Beklagte im Laufe des Verfahrens auf weitere Kündigungen bzw. andere Beendigungstatbestände beruft. _________________________ (Grund für die Annahme).
Mit dem Klagantrag zu 3) begehrt der Kläger Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens. Der Kläger hat der Beklagten seine weitere Arbeitsleistung angeboten. Die Beklagte hat es jedoch abgelehnt, den Kläger nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen.
(Ggf. bei Widerspruch des Betriebsrats:
Der Kläger kann seinen Weiterbeschäftigungsanspruch auch auf § 102 Abs. 5 BetrVG stützen, und zwar über das Ende der ordentlichen Kündigungsfrist hinaus. Die Beklagte hat den Betriebsrat am _________________________ zur Kündigung angehört. Der Betriebsrat hat der Kündigung innerhalb einer Woche gemäß § 102 Abs. 3 BetrVG widersprochen und geltend gemacht, _________________________ . Auf den Widerspruch, der zum Inhalt der Klageschrift gemacht wird, wird verwiesen.)
Anlage: Widerspruch des Betriebsrats vom _________________________)
Um seiner Minderungspflicht nach § 615 BGB zu genügen, benötigt der Kläger ein Zwischenzeugnis, mit dem er sich bei anderen Arbeitgebern bewerben kann. Ein solches Zeugnis begehrt der Kläger mit dem Antrag zu 4).
Mit dem Antrag zu 5) verlangt der Kläger – zur Wahrung seiner Ansprüche – die Vergütung für den Monat _________________________. Die Beklagte hat die vom Kläger angebotenen Dienste abgelehnt. Sie befindet sich im Verzug. Zugleich werden hiermit alle Ansprüche auf zukünftiges Arbeitsentgelt geltend gemacht.
Schließlich macht der Kläger hiermit seine Urlaubs- sowie Urlaubsabgeltungsansprüche geltend, die nach Ablauf der Kündigungsfrist entstehen. Die Beklagte wird aufgefordert, den Urlaub zeitlich festzulegen.
(Unterschrift)