An das Arbeitsgericht _________________________
Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren
betreffend die Firma _________________________ (Name)
mit den Beteiligten
1. |
Betriebsrat der Firma _________________________ (Name), vertreten durch die Betriebsratsvorsitzende _________________________, _________________________ (Anschrift des Betriebsrats) |
– Antragsteller/Betriebsrat –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________
2. |
Firma _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Anschrift) |
– Arbeitgeberin –
wegen: Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens
Für den von uns vertretenen Antragsteller beantrage ich,
im Wege der einstweiligen Verfügung, der Dringlichkeit halber ohne mündliche Verhandlung – hilfsweise: unter größtmöglicher Abkürzung der Ladungsfrist –,
1. |
der Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen, die Mitarbeiter A und B am _________________________ sowie an weiteren Samstagen oder Sonntagen zu beschäftigen, solange die Zustimmung des Betriebsrats hierzu nicht vorliegt oder ersetzt worden ist, es sei denn, es liegt ein unvorhersehbarer Notfall i.S.d. § 14 ArbZG vor, |
2. |
für den Fall des Obsiegens mit dem Antrag zu 1.: der Arbeitgeberin für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR anzudrohen, |
3. |
für den Fall des Obsiegens mit dem Antrag zu 1.: dem Betriebsrat eine vollstreckbare Kurzausfertigung des Beschlusses zu erteilen. |
Begründung:
I. Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Logistik-Branche mit rund 500 Mitarbeitern und betreibt neben einem Fuhrpark ein Umschlags- und Lagerhaus (Werk). Der Antragsteller ist der für alle Betriebsteile gebildete 11-köpfige Betriebsrat.
Außer für die Kraftfahrer, die regelmäßig Wochenenddienste leisten, liegen die Arbeitszeiten für die Mitarbeiter im Werk an den Tagen Montag bis Freitag. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Aufgrund behaupteter Steigerung des Auftragsvolumens vereinbarte die Arbeitgeberin am _________________________ mit den Werksmitarbeitern A und B mündlich, dass diese am nächsten Wochenende zusätzlich gegen besondere Vergütung arbeiten sollen, um den Fuhrpark zu unterstützen.
Glaubhaftmachung: |
1. |
eidesstattliche Versicherung des A – Anlage BR1 |
|
2. |
eidesstattliche Versicherung des B – Anlage BR2 |
|
3. |
eidesstattliche Versicherung der Betriebsratsvorsitzenden C – Anlage BR3. |
Entsprechende Einsätze kündigte die Arbeitgeberin den genannten Arbeitnehmern auch für weitere Wochenenden in den folgenden Monaten an.
Glaubhaftmachung: |
wie vor |
Der Betriebsrat wurde bei der Vereinbarung der Wochenendeinsätze nicht beteiligt.
Glaubhaftmachung: |
eidesstattliche Versicherung der Betriebsratsvorsitzenden C – Anlage BR3. |
Die Betriebsratsvorsitzende stellte die Geschäftsleitung unmittelbar nach Kenntniserlangung am _________________________ zur Rede und verlangte eine Bestätigung über die Unterlassung, da der Betriebsrat mit der Maßnahme nicht einverstanden ist. Dem kam die Arbeitgeberin jedoch nicht nach, sodass der Betriebsrat in seiner Sitzung am _________________________ den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beschloss. Die Sitzung fand als Hybridsitzung statt, bei der einige Teilnehmer per Videokonferenz den im Betrieb anwesenden Teilnehmern zugeschaltet waren. Diese Möglichkeit regelt die vom Betriebsrat nach den letzten Betriebsratswahlen in einer Präsenzsitzung beschlossene Geschäftsordnung gemäß Anlage BR4. Die Ladung zur Hybridsitzung erfolgte am _________________________ gegenüber allen Betriebsratsmitgliedern _________________________. Verhinderungen von Mitgliedern gab es nicht, Ersatzmitglieder wurden nicht geladen. Ein Widerspruch gegen die Durchführung als Hybridsitzung wurde nicht erhoben.
Glaubhaftmachung: |
eidesstattliche Versicherung der Betriebsratsvorsitzenden C – Anlage BR3. |
Der Betriebsratsbeschluss nebst Unterschriftenliste der Teilnehmer der bei der Betriebsratssitzung wird als Anlage BR5 vorgelegt. Die Unterschriftenliste enthält auch die Versicherungen der zugeschalteten Teilnehmer gemäß § _________________________ der Geschäftsordnung, dass keine nicht teilnahmeberechtigten Personen im Raum waren.
II.
1. Der Betriebsrat kann die Untersagung der vorgesehenen Einsätze durch einstweilige Verfügung verlangen, weil ihm ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund zur Seite stehen.
Der Betriebsrat hat einen Unterlassungsanspruch aus § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG, weil die Vereinbarung von Überstunden ebenso wie deren einseitige Anordnung und deren Duldung mitbestimmungspflichtig sind. Aus der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 BetrVG folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber, die mitbestimmungspflichtige M...