Rz. 213

 

Formulierungsbeispiel

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…), wird aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) zurückgewiesen hat. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (…) EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem (…) zu zahlen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge