Rz. 214

Es wird in der Revision nur einer von mehreren Streitgegenständen – im Beispiel: Zahlung – weiterverfolgt.

 

Formulierungsbeispiel

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…), wird aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das seine Zahlungsklage abweisende Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) zurückgewiesen hat. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (…) EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem (…) zu zahlen.

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