Rz. 372
Zum Streitwert des Antrags auf Zustimmungsersetzung vgl. die obigen Ausführungen (siehe Rdn 362). Wird ein allgemeiner Feststellungsantrag vorgeschaltet (siehe Rdn 368), so wirkt sich dieser nicht streitwerterhöhend aus.[882] Begründung: Das Arbeitsgericht müsste diese Feststellung auch ohne Antrag treffen. Der Antrag auf Feststellung der Dringlichkeit einer vorläufigen personellen Maßnahme wird i.d.R. mit dem halben Wert des Antrags auf Zustimmungsersetzung angesetzt. Es kommt dann also darauf an, wie dieser Antrag auf Zustimmungsersetzung bewertet wird. Der Dringlichkeitsantrag wird entweder mit dem hälftigen Ausgangswert gemäß § 23 Abs. 3 S. 2 RVG, also 2.500 EUR, angesetzt[883] oder mit einem Bruttomonatsgehalt oder 1,5 Bruttomonatsgehältern bewertet.[884] Der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit bewertet das Verfahren gemäß § 100 BetrVG ebenfalls mit der Hälfte des Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG.[885]
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