Rz. 256

 

Hinweis

Zur Insolvenz § 2 Rdn 576 ff.

 

Rz. 257

 

Beispiel 3.3

In einem Geburtsschadenfall verfügt die beteiligte Hebamme (H) nur über eingeschränkte Haftpflichtdeckung; für die Versicherungssumme überschreitende Ersatzforderungen muss H mit ihrem eigenen Vermögen einstehen. Mit einer (erfolgreichen) Privatinsolvenz war eine Restschuldbefreiung erteilt, sodass der Gläubiger nur noch auf den Restdeckungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer der H zurückgreifen konnte. Vor Gericht wurde mit allen Beteiligten ein Vergleich ausgehandelt, der auf Seiten der H durch den Restdeckungsanspruch bedient werden kann.

 

Rz. 258

Ist der Haftpflichtige (z.B. Arzt, Hebamme) wegen der nicht gedeckten Ansprüche privatinsolvent, kann ein Anerkenntnis hier den ersatzpflichtigen Täter in eine Bredouille bringen. Es empfiehlt sich daher, unter Berücksichtigung der Problematik "Zahlungsverpflichtung trotz Restschuldbefreiung" im Vergleichstext folgende Regelung aufzunehmen:

 

Formulierungsbeispiel

1. Die Parteien des Rechtsstreits und des Vergleichs sind sich einig und bewusst darüber, dass die Zahlung durch den Haftpflichtversicherer der Beklagten _________________________ (H), die _________________________ (X-Versicherung), erfolgen wird, da die Beklagte aus sonstigem Einkommen oder Vermögen den vorgenannten _________________________ (Ziff. … des Vergleichs) Vergleichsbetrag nicht aufbringen kann.
2.

Die Parteien sind sich außerdem einig, dass der Vergleich eine verbindliche Zahlungsverpflichtung begründet trotz der Restschuldbefreiung, die das Amtsgericht (Insolvenzgericht) _________________________ (Ort) der Beklagten _________________________ (H) in dem Insolvenzverfahren _________________________ (AZT …) mit Beschl. v. _________________________ (Datum) erteilt hat.

Der Kläger und die Beklagte _________________________ (H) sind sich im Hinblick auf diesen Beschluss allerdings darüber einig, dass der Kläger eine – etwaige – Zwangsvollstreckung wegen des vorgenannten Betrages sowie aller sonstigen, in diesem Vergleich von der Beklagten übernommen Zahlungsverpflichtungen ausschließlich und nur in den Freistellungsanspruch der Beklagten _________________________ (H) gegen ihren Haftpflichtversicherer, die _________________________ (X-Versicherung), aus dem zugrunde liegenden Versicherungsvertrag betreiben darf. Der Kläger verzichtet bereits jetzt auf etwaige weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Beklagte _________________________ (H) in etwaiges weiteres Einkommen oder Vermögen der Beklagten. Die Beklagte _________________________ (H) nimmt diesen Verzicht an.

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