Rz. 138

Ist ein Schaden durch mehrere gleichzeitig oder nebeneinander wirkende Umstände (z.B. mehrere Mängel einer Sache) verursacht worden und hätte jede dieser Ursachen für sich allein ausgereicht, den ganzen Schaden herbeizuführen, so gelten sämtliche Umstände als rechtlich ursächlich, obwohl keiner von ihnen als conditio sine qua non qualifiziert werden kann. In solchen Fällen der Doppelkausalität ist die Äquivalenztheorie zu modifizieren, weil der eingetretene Schadenerfolg ansonsten auf keine der tatsächlich wirksam gewordenen Ursachen zurückgeführt werden könnte[191] (siehe auch § 13 Rn 113 ff.).

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