Rz. 108

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Eheleute nach der Trennung in Verkennung der wirtschaftlichen Realitäten sich an den Gedanken klammern "das Haus für die Kinder zu erhalten".

 

Rz. 109

Bei der anwaltlichen Beratung sollte sobald als möglich dem Mandanten die rein wirtschaftlich zu beantwortende Frage gestellt werden, ob einer der Ehegatten nach der Scheidung mit all den damit verbundenen finanziellen Veränderungen überhaupt noch über ausreichende finanzielle Substanz verfügen wird, die mit dem Haus bzw. der Eigentumswohnung verbundenen finanziellen Belastungen auf lange Sicht alleine tragen zu können.

 

Rz. 110

Dabei sind die folgenden Auswirkungen der Trennung und Scheidung zu Bedenken

Belastung durch zwei Wohnungen,
Wechsel der Steuerklasse,
Reduzierung vorhandenen Vermögens durch den Zugewinnausgleich,
Verminderung der Rentenanrechte durch den Versorgungsausgleich mit der Notwendigkeit, die eigene Altersversorgung wieder aufzustocken,
Belastung durch Unterhaltspflichten,
ggf. auch Gerichts- und Anwaltskosten

Kann diese Frage nicht mit einem eindeutigen und durch Tatsachen abgesicherten "JA" beantwortet werden, sollte so schnell wie möglich der Verkauf des Hauses in die Wege geleitet werden.

Verzögerungen führen nur dazu, dass u.U. die Schulden gegenüber den Banken weiter anwachsen und unnötige Streitigkeiten über die Verrechnung des Wohnwertes im Unterhalt ausgelöst werden (Einzelheiten siehe unten Rdn 158).

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