Rz. 196

Unter den Voraussetzungen des § 2 GewSchG kann ein Ehegatte die Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung – ggf. mit den Kindern – zugewiesen bekommen (vgl. auch § 1 GewSchG, Rdn 200). Es erfolgt während der Trennungszeit nur eine interne Nutzungszuweisung, keine Regelung im Außenverhältnis z.B. gegenüber dem Vermieter.

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