Rz. 131
Nicht selten wird bereits im Trennungszeitraum eine neue Partnerschaft begründet. Dies kann unter verschiedenen Gesichtspunkten unterhaltsrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese neue Partnerschaft
▪ | vom unterhaltsberechtigten Ehegatten (siehe § 15 Rdn 2 und § 16 Rdn 2) |
▪ | oder vom unterhaltspflichtigen Ehegatten (siehe § 15 Rdn 4 und § 16 Rdn 4) |
aufgenommen wird.
Rz. 132
Die neue Partnerschaft kann dabei aus unterhaltsrechtlicher Sicht
▪ | positive Auswirkungen haben (es steht mehr Geld zur Verfügung), aber auch |
▪ | negative Auswirkungen haben (es steht weniger Geld zur Verfügung). |
Rz. 133
Praxistipp:
Soweit aus der neuen Partnerschaft bereits ein Kind hervorgeht, ist an die Anfechtung der Vaterschaft zu denken.
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