Rz. 131

Nicht selten wird bereits im Trennungszeitraum eine neue Partnerschaft begründet. Dies kann unter verschiedenen Gesichtspunkten unterhaltsrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese neue Partnerschaft

vom unterhaltsberechtigten Ehegatten (siehe § 15 Rdn 2 und § 16 Rdn 2)
oder vom unterhaltspflichtigen Ehegatten (siehe § 15 Rdn 4 und § 16 Rdn 4)

aufgenommen wird.

 

Rz. 132

Die neue Partnerschaft kann dabei aus unterhaltsrechtlicher Sicht

positive Auswirkungen haben (es steht mehr Geld zur Verfügung), aber auch
negative Auswirkungen haben (es steht weniger Geld zur Verfügung).
 

Rz. 133

 

Praxistipp:

Soweit aus der neuen Partnerschaft bereits ein Kind hervorgeht, ist an die Anfechtung der Vaterschaft zu denken.

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