An das
Amtsgericht
– Familiengericht –
_________________________
Antrag
der _________________________, wohnhaft _________________________
– Antragstellerin und Antragstellerin des Ehescheidungsverfahrens –
Verfahrensbevollmächtigte: _________________________
gegen
_________________________ wohnhaft, _________________________
– Antragsgegner und Antragsgegner des Ehescheidungsverfahrens –
wegen Auskunftserteilung und Zahlung von Zugewinnausgleich
– Az. _________________________ GR –
Unter Bezugnahme auf die zum Ehescheidungsverfahren überreichte Verfahrensvollmacht wird für die Antragstellerin
im Ehescheidungsverbund
beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten,
1. |
der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über sein Endvermögen am _________________________ und sein Anfangsvermögen am _________________________ durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu den jeweiligen Stichtagen und durch Vorlage von Belegen, insbesondere der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen einschließlich Inventarlisten des von dem Antragsgegner als Alleinunternehmer geführten Betriebes _________________________ für die Jahre _________________________; sowie durch Vorlage eines Beleges über den Stand seiner Verpflichtungen aus dem BAföG-Darlehen bei Eheschließung; |
2 |
[ggf.:] an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen sein Endvermögen so vollständig wie ihm möglich angegeben hat; |
3. |
an die Antragstellerin Zugewinnausgleich in nach Erfüllung des Antrages zu 1) zu beziffernder Höhe zu zahlen, fällig ab Rechtskraft der Ehescheidung und zuzüglich Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Ehescheidung. |
Begründung:
Mit diesem Verbundantrag macht die Antragstellerin zunächst ihren Anspruch auf Auskunftserteilung nach § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 2 BGB über das Endvermögen und das Anfangsvermögen des Antragsgegners geltend. Sie geht davon aus, dass der Antragsgegner während der Ehe den höheren Zugewinn erzielt hat und wird ihren voraussichtlichen Zugewinnausgleichsanspruch nach Erledigung der Auskunftserteilung durch den Antragsgegner beziffern.
Der Antragsgegner ist durch das in Kopie als
Anlage Ast 1
beigefügte Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aufgefordert worden, Auskunft über sein Endvermögen am _________________________, dem Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages, § 1384 BGB, sowie über sein Anfangsvermögen am Tage der standesamtlichen Eheschließung, dem _________________________ zu erteilen. Er ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Ohne Erteilung der geschuldeten Auskunft ist die Antragstellerin zur Bezifferung ihres Zugewinnausgleichsanspruchs nicht in der Lage. Sollte nach Auskunftserteilung Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bestehen, werden wir den Antrag zu 2) stellen; andernfalls den Zahlungsantrag zu 3) beziffern.
Wir regen an, zur Verhandlung über den Antrag zu 1) kurzfristig einen Verhandlungstermin anzuberaumen, damit erforderlichenfalls hierüber vorab durch Teilurteil entschieden werden kann.
(Unterschrift)