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In der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung wird in der Regel der Ersatz des Neuwertes vereinbart, da die Anschaffung von gebrauchten Hausratgegenständen unzumutbar ist und ein Gebäude, das zu ersetzen ist, ohnehin neu gebaut werden muss. In den älteren Hausratversicherungsbedingungen wurde der Neuwertersatz davon abhängig gemacht, dass innerhalb von zwei Jahren entsprechende Ersatzgegenstände nachweislich angeschafft werden. Die meisten Gebäudeversicherungsbedingungen sehen vor, dass die Wiedererrichtung des Gebäudes innerhalb von drei Jahren erfolgen oder zumindest sichergestellt sein muss.

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