Rz. 50

Nur das Gericht – nicht etwa auch der Staatsanwalt – kann den zur Überleitung in das Strafverfahren erforderlichen Hinweis geben (LG Essen NZV 1990, 445).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge