Arbeitsgericht _________________________
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
des _________________________
– Antragsteller –
gegen _________________________
– Antragsgegner –
wegen: Herausgabe eines Dienstwagens
Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und beantragen – wegen der Dringlichkeit der Sache ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung –, folgende einstweilige Verfügung zu erlassen:
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________, an den Antragsteller herauszugeben.
Gründe:
1.
Der Antragsgegner war bei dem Antragsteller seit dem _________________________ als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Für seine Tätigkeit stand dem Antragsgegner der Pkw _________________________ mit dem amtlichen Kennzeichen _________________________ als Dienstwagen zur Verfügung. Er war berechtigt, den Dienstwagen (außerhalb von Urlaubsfahrten in das Ausland) auch privat zu nutzen.
Glaubhaftmachung: Arbeitsvertrag vom _________________________ als Anlage AS 1
Mit Schreiben vom _________________________ kündigte der Antragsteller das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht aus betriebsbedingten Gründen zum _________________________. Gleichzeitig wurde der Antragsgegner unter Fortzahlung seiner Bezüge von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt.
Glaubhaftmachung: Kündigungsschreiben des Antragstellers vom _________________________ als Anlage AS 2
Das Kündigungsschreiben wurde dem Antragsgegner am _________________________ von dem Antragsteller in Anwesenheit des Prokuristen _________________________ übergeben.
Glaubhaftmachung:
1. |
Eidesstattliche Erklärung des Antragstellers als Anlage AS 3 |
2. |
Eidesstattliche Erklärung des Prokuristen _________________________ als Anlage AS 4 |
Seither wurde keine Kündigungsschutzklage erhoben. Die Klagefrist nach § 4 KSchG ist seit drei Tagen abgelaufen. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts _________________________ bestätigte auf telefonische Rückfrage vom _________________________, dass eine Kündigungsschutzklage des Antragsgegners gegen den Antragsteller nicht eingegangen sei.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Erklärung des Prokuristen _________________________ als Anlage AS 5
Der Antragsgegner weigert sich, den Dienstwagen vor Ablauf seiner Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende an den Antragsteller herauszugeben. Dazu ist er jedoch nach § _________________________ des Arbeitsvertrages verpflichtet. Danach hat der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen nicht erst zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern bereits im Falle einer Kündigung nach Ausspruch unwiderruflicher Freistellung an den Antragsteller herauszugeben. Der Antragsgegner wurde mit dem Kündigungsschreiben vom _________________________ zur Herausgabe aufgefordert.
Der Antragsteller ist auf den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung dringend angewiesen. Denn nur auf diesem Wege sind wesentliche Nachteile zu vermeiden, die dem Antragsteller aufgrund der – nun ausschließlich privaten, jedoch widerrechtlichen – Nutzung des Dienstwagens trotz rechtswirksamer Kündigung und Freistellung entstehen.