Rz. 285

Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern, die in der Praxis häufig vorkommen, werden nachfolgend tabellarisch aufgeführt.

 
VV Nr. Höhe Gebührentatbestand
1000 1,5 außergerichtliche Einigungsgebühr
1000 1,5 Einigungsgebühr im selbstständigen Beweisverfahren
1003 1,0 Ansprüche sind in erster Instanz anhängig
1004 1,3 Ansprüche sind in Rechtsmittelinstanz anhängig
1008 0,3 bis 2,0 Erhöhung bei mehreren Auftraggebern
1009 Prozentsätze, siehe dort Hebegebühr (Weiterleitung von Fremdgeld)
2100 0,5–1,0 Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels
2101 1,3 Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten
2300 0,5–2,5 Geschäftsgebühr
2300 1,3 Regelgebühr oder Schwellengebühr der Geschäftsgebühr
2301 0,3 Geschäftsgebühr für einfaches Schreiben
2303 1,5 Geschäftsgebühr im Güteverfahren
2500 15,00 EUR Beratungshilfegebühr
2501 35,00 EUR Beratungsgebühr bei Beratungshilfe
2503 85,00 EUR Geschäftsgebühr bei Beratungshilfe
2508 150,00 EUR Einigungs- und Erledigungsgebühr bei Beratungshilfe
3100 1,3 Verfahrensgebühr in 1. Instanz
3101 Nr. 1 0,8 Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Erledigung
3101 Nr. 2 0,8 Verfahrensgebühr als Differenzverfahrensgebühr
3104 1,2 Terminsgebühr in 1. Instanz
3105 0,5 Terminsgebühr, wenn nur ein Termin stattfindet, in dem eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und Antrag auf VU oder zur Prozess- und Sachleitung gestellt wird
3200 1,6 Verfahrensgebühr, 2. Instanz
3201 1,1 vorzeitige Beendigung, 2. Instanz
3202 1,2 Terminsgebühr, 2. Instanz
3203 0,5 Terminsgebühr s. Nr. 3105; jedoch nur für den Antrag des Berufungsbeklagten
3206 1,6 Verfahrensgebühr, Revision
3207 1,1 vorzeitige Beendigung, Revision
3208 2,3 Verfahrensgebühr für BGH-Anwalt
3209 1,8 vorzeitige Beendigung BGH-Anwalt
3210 1,5 Terminsgebühr, Revision
3305 1,0 Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers im Mahnverfahren
3306 0,5 vorzeitige Beendigung, Mahnverfahren
3307 0,5 Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren
3308 0,5 Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers im Vollstreckungsbescheidverfahren
3309 0,3 Verfahrensgebühr, Zwangsvollstreckung
3310 0,3 Terminsgebühr, Zwangsvollstreckung
4100 40,00 bis 360,00 EUR Grundgebühr in Strafsachen
4102 40,00 bis 3.000,00 EUR Terminsgebühr für Vernehmungen, u.a.
4104 40,00 bis 290,00 EUR Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren in Strafsachen
4106 40,00 bis 290,00 EUR Verfahrensgebühr im 1. Rechtszug vor dem AG in Strafsachen
4108 70,00 bis 480,00 EUR Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag vor dem AG in Strafsachen
4112 50,00 bis 320,00 EUR Verfahrensgebühr im 1. Rechtszug vor der Strafkammer
4114 80,00 bis 560,00 EUR Terminsgebühr im 1. Rechtszug vor der Strafkammer
4118 100,00 bis 690,00 EUR Verfahrensgebühr im 1. Rechtszug vor dem OLG, Schwurgericht u. der Strafkammer in best. Fällen
4120 130,00 bis 930,00 EUR Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag vor dem OLG, Schwurgericht, Strafkammer in best. Fällen
5100 30,00 bis 170,00 EUR Grundgebühr in Bußgeldsachen
5101 20,00 bis 110,00 EUR Verfahrensgebühr bei Geldbußen von weniger als 40,00 EUR (Verwaltungsbehörde)
5102 20,00 bis 110,00 EUR Terminsgebühr für Vernehmungen mit Geldbußen von weniger als 40,00 EUR (Verwaltungsbehörde)
5103 30,00 bis 290,00 EUR Verfahrensgebühr bei Geldbußen von 40,00 bis 5.000,00 EUR (Verwaltungsbehörde)
5104 30,00 bis 290,00 EUR Terminsgebühr für Vernehmungen bei Geldbußen von 40,00 bis 5.000,00 EUR (Verwaltungsbehörde)
5105 40,00 bis 300,00 EUR Verfahrensgebühr bei Geldbußen über 5.000,00 EUR
5106 40,00 bis 300,00 EUR Terminsgebühr für Vernehmungen bei Geldbußen über 5.000,00 EUR
5107 20,00 bis 110,00 EUR Verfahrensgebühr bei Geldbußen von weniger als 40,00 EUR
5108 20,00 bis 240,00 EUR Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nr. 5107 genannten Verfahren
5109 30,00 bis 290,00 EUR Verfahrensgebühr bei Geldbußen von 40,00 bis 500,00 EUR
5110 40,00 bis 470,00 EUR Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nr. 5109 genannten Verfahren
5111 50,00 bis 350,00 EUR Verfahrensgebühr bei Geldbußen von mehr als 5.000,00 EUR
5112 80,00 bis 560,00 EUR Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nr. 5111 genannten Verfahren
7000 Nr. 1 0,50/0,15 Dokumentenpauschale
7001 volle Höhe Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen – Einzelberechnung
7002 20 % der Gebühren, höchstens 20,00 EUR "Auslagenpauschale"
7003 0,30 EUR Kilometerpauschale pro mit eigenem Pkw gefahrenem Kilometer
7004 volle Höhe tatsächliche angemessene Reisekosten
7005 25,00 bis 70,00 EUR Tage- und Abwesenheitsgeld
7008 volle Höhe Umsatzsteuer, derzeit 19 %, nicht bei Vorsteuerabzugsberechtigung
§ 34 RVG siehe dort Beratung, Auskunft, Mediation, Gutachten

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