Mietvertrag
zwischen _____,
– Vermieter –
und
_____,
– Mieter –
§ 1 Mieträume
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause _____ in _____-Geschoss (rechts/links/Mitte) belegene Wohnung, bestehend aus _____ Zimmern, _____ Küche, _____ Diele, _____ Flur, _____ Bad/Dusche, _____ WC. Die Wohnfläche beträgt _____ m2.
Mitvermietet werden _____ (genaue Bezeichnung der Mietsache nebst mitvermieteten Räumen, z.B. Garage/Stellplatz/Garten).
§ 2 Mietzins und Nebenkosten
1) Der monatliche Mietzins beträgt _____ EUR.
Alternativen:
Der monatliche Mietzins beträgt _____ EUR;
er erhöht sich
ab dem _____ um _____ auf _____ EUR
ab dem _____ um _____ auf _____ EUR
ab dem _____ um _____ auf _____ EUR
ab dem _____ um _____ auf _____ EUR
ab dem _____ um _____ auf _____ EUR
oder:
Der monatliche Mietzins beträgt derzeit _____ EUR.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietzins nach Maßgabe des § 557b BGB durch schriftliche Erklärung an die eingetretene Änderung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland anzupassen.
2) Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne des § 2 BetriebskostenVO.
3) Werden öffentliche Abgaben neu eingeführt oder entstehen Betriebskosten neu, so können diese vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umgelegt und angemessene Vorauszahlung festgelegt werden.
4) Auf die Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von derzeit _____ EUR zu zahlen. Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses während eines Abrechnungszeitraumes kann keine vorzeitige Zwischenablesung verlangt werden.
5) Der Umlagemaßstab für die Betriebskosten bestimmt sich wie folgt:
Heiz- und Warmwasserkosten werden gem. § 7 HeizkostenV zu 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer, zu 30 % nach Wohnfläche verteilt, Frisch- und Abwasserkosten werden entsprechend dem gemessenen Frischwasserverbrauch, alle übrigen Kosten werden entsprechend der Wohnfläche verteilt.
6) Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung der Vorauszahlung zu verlangen.
§ 3 Zahlung der Miete und Nebenkosten
1) Miete und Nebenkosten sind monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats porto- und spesenfrei an den Vermieter auf dessen Konto _____ zu zahlen.
2) Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, für jede schriftliche Mahnung pauschalierte Mahnkosten in Höhe von _____ EUR sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen.
§ 4 Mietsicherheit
Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses nach Maßgabe des § 551 BGB eine Mietsicherheit in Höhe von _____ EUR zu leisten (höchstens drei Monatsmieten). Der Mieter ist berechtigt, die Sicherheit auch durch drei gleiche monatliche Teilzahlungen zu erbringen.
Der Mieter kann diese Verpflichtung auch durch die Stellung einer unwiderruflichen Bankbürgschaft auf erstes Anfordern in Höhe des oben genannten Betrages erbringen.
§ 5 Mietdauer
1) Das Mietverhältnis beginnt am _____ und läuft auf unbestimmte Zeit.
Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Alternativen:
▪ |
Das Mietverhältnis beginnt am _____ und endet mit Ablauf des _____. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses kann nicht erfolgen, da _____ (z.B.: der Vermieter die Mieträume nach Ablauf der Mietzeit wegen seiner Rückkehr von einem dienstlichen Auslandsaufenthalt als Wohnung für sich nutzen will). oder: |
▪ |
Das Mietverhältnis beginnt am _____. Für den Zeitraum bis zum _____ verzichten beide Parteien wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. |
▪ |
Bei Staffelmietverträgen: |
Das Mietverhältnis beginnt am _____. Der Mieter kann das Mietverhältnis jedoch nach Ablauf von vier Jahren ab Abschluss des Mietvertrages unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen.
2) Wird der vermietete Wohnraum zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter Schadensersatz nur fordern, wenn der Vermieter die Verzögerung infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Das Recht des Mieters zur Mietminderung oder zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewähr bleibt unberührt.
3) Die Vertragsverlängerung gem. § 545 BGB bei Fortsetzung des Mietgebrauchs nach Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter wird ausgeschlossen.
§ 6 Zustand der Mieträume
1) Die Wohnung wird im renovierten Zustand übergeben.
Alternative:
Die Wohnung befindet sich nicht im renovierten Zustand. Für die zwischenzeitlich eingetretene Abnutzung erhält der Mieter _____ (z.B. Befreiung von der Miete für einen bestimmten Zeitraum).
2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen, im Übrigen kann der Mieter vom Vermieter Schadensers...