Pachtvertrag
über eine Gaststätte
zwischen _____,
– Verpächter –
und
_____,
– Pächter –
§ 1 Pachtobjekt
1) Der Verpächter verpachtet an den Pächter die auf dem Grundstück in _____ belegene, bisher vom Verpächter betriebene Gaststätte "Zur Waldeslust", bestehend aus folgenden Räumlichkeiten _____ nebst _____ (Nebeneinrichtungen wie z.B. Außengastronomie, Kegelbahn, Garten, Parkplätze o.Ä.) einschließlich allem Inventar.
2) Mitverpachtet sind die auch zum Objekt gehörenden Parkflächen vor der Gaststätte.
§ 2 Pacht
1) Die monatliche Pacht beträgt _____ EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus auf das Konto des Verpächters bei der _____ zu zahlen.
2) Daneben hat der Pächter folgende Betriebs- und Nebenkosten zu tragen: _____
3) Auf diese Nebenkosten ist eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von _____ EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
4) Der Pächter wird, soweit es möglich ist, Direktversorgungsverträge mit den jeweiligen Versorgungsträgern (z.B. Wasserwerk, Energieversorgungsunternehmen o.Ä.) abschließen. Der Pächter wird insoweit die Kosten direkt an den jeweiligen Versorgungsträger zahlen.
5) Erhöhen sich die Betriebs- und Nebenkosten, so ist der Verpächter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung auf den Pächter umzulegen. Über die Betriebskosten ist jährlich abzurechnen.
6) Der Pächter ist nicht befugt, gegen die Pachtzinsforderung oder die Nebenkostenvorauszahlung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Das Recht zur Minderung des Pachtzinses wegen Mängeln der Pachtsache bleibt unberührt.
§ 3 Wertsicherungsklausel
Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex aller privaten Haushalte in Deutschland (Basis _____) gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn oder gegenüber der letzten Pachtanpassung um mehr als zehn Punkte, so ändert sich der vereinbarte Pachtzins prozentual entsprechend, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung des Verpächters bedarf.
§ 4 Pachtdauer
1) Das Pachtverhältnis beginnt am _____ und endet am _____.
2) Es verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, wenn es nicht sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit des Vertrages gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dem Pächter wird ein Optionsrecht zur Verlängerung des Pachtvertrages um fünf Jahre eingeräumt.
3) § 545 BGB wird ausgeschlossen.
§ 5 Zustand der Pachträume, Instandhaltungspflichten, Schönheitsreparaturen
1) Das Pachtobjekt wird in dem Zustand übergeben, in dem es sich befindet. Der Pächter erkennt diesen Zustand als vertragsgemäß an. Der Pächter verpflichtet sich, das Pachtobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Die Instandhaltung des Pachtobjektes mit Ausnahme von Reparaturen an Dach und Fach obliegt dem Pächter. Die Instandhaltung umfasst dabei auch das Beheben von Schäden sowie die Wartung von Leitungen und Anlagen für Wasser, Elektrizität und Gas, an sanitären Einrichtungen, Verschlüssen von Fenstern und Türen, Rollläden, Öfen und Herden sowie der Zapf- und Schankanlage.
2) Der Pächter haftet dem Verpächter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten verursacht werden, insbesondere auch, wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Toiletten, Heizungsanlagen usw. unsachgemäß behandelt, die Räume unzureichend gelüftet oder Heizrohre nicht ausreichend vor Frost geschützt werden.
3) Der Pächter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Unterpächter, Besucher, Lieferanten oder Personen, die sich mit seinem Willen in den Pachträumen aufhalten oder diese aufsuchen, verursacht werden.
4) Der Pächter hat Schäden, für die er einstehen muss, sofort zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung auch auf schriftliche Mahnung hin innerhalb angemessener Frist nicht nach, so kann der Verpächter die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Pächters vornehmen lassen.
Im Falle drohender Schäden und unbekannten Aufenthalts des Pächters bedarf es der schriftlichen Mahnung und Fristsetzung nicht. Der Pächter hat das Pachtobjekt auf eigene Kosten von Ungezieferbefall freizuhalten.
§ 6 Inventar/Übernahme von Verträgen
1) Der Pächter hat das Inventar zu erhalten und entsprechend den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zu ersetzen. Er trägt auch die Gefahr des zufälligen Untergangs. Die ersatzweise angeschafften Inventarstücke werden Eigentum des Verpächters.
2) Der Pächter ist befugt, über einzelne Inventarstücke im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen.
3) Der Pächter übernimmt die folgenden, für den Betrieb der Gaststätte bestehenden Verträge: _____ (z.B. Versicherungsverträge, Bierbezugsverträge u.Ä.)
§ 7 Nutzung der Pachtsache
1) Der Pächter darf die Pachtsache nur zu den in § 1 genannten gewerblichen Zwecken nutzen. Er ist nicht befugt, den gewerblichen Charakter der Pachtsache zu ändern. Der Pächter ist nicht ...