Rz. 108
Auch im gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr bei mehreren Auftraggebern nach Nr. 1008 VV. Auf eine gemeinschaftliche Beteiligung am Streitgegenstand kommt es nicht an (siehe Rdn 49).
Beispiel 49: Tätigkeit im Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung, mehrere Auftraggeber
Der Anwalt wird von zwei Auftraggebern nach Erlass des Widerspruchsbescheids beauftragt und erhebt für diese Klage. Die Klage wird vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.
Der Gebührenrahmen beläuft sich jetzt auf 78,00 EUR bis 858,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 468,00 EUR.
1. | Verfahrensgebühr, Nrn. 3102, 1008 VV | 468,00 EUR | |
2. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 488,00 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 92,72 EUR | |
Gesamt | 580,72 EUR |
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