Rz. 16
Die Einschaltung einer Investmentbank ist nur bei größeren Transaktionen sinnvoll, bei Größenordnungen von dreistelligen Millionenbeträgen (Kaufpreis) jedoch üblich.
Unter den Beratern, die an M & A Transaktionen beteiligt sind, haben die Investmentbanken eine herausgehobene Stellung. Ihre Beteiligung sichert aufgrund der vorhandenen Reputation ein gesteigertes Interesse möglicher Erwerber. Aufgrund der vorhandenen praktischen Erfahrung steigt für alle Beteiligten die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss; auf diese Weise erhöht sich die Transaktionssicherheit. Aufgrund der vielfältigen Kontakte im Markt eignen sich Investmentbanken besonders als Multiplikatoren und somit als Helfer beim Auffinden möglicher Erwerber. Auch für die Koordination und Vermittlung zwischen verschiedenen Parteien sind Investmentbanken oftmals hervorragend geeignet.
Rz. 17
Im Rahmen der Transaktion übernehmen Investmentbanken häufig die nachfolgend genannten Aufgaben:
▪ |
Strukturierung und Koordinierung des Verkaufsprozesses |
▪ |
Identifizierung von und Kontaktaufnahme mit potentiellen Erwerbern |
▪ |
Erstellung des sog. Informationsmemorandums |
▪ |
Beurteilung der Finanzdaten und des Businessplans |
▪ |
Entwicklung alternativer Transaktionsstrukturen. |
Rz. 18
Da Investmentbanken regelmäßig über aktuelle und vielfältige Marktdaten verfügen, sind sie in der Lage, einen größeren Interessentenkreis zu identifizieren und diesen gezielt anzusprechen.
Eine weitere Kompetenz von Investmentbanken besteht darin, möglichen Erwerbern bei der Strukturierung der Erwerbsfinanzierung behilflich zu sein und innovative Finanzierungsinstrumente nutzbar zu machen. Soweit es sich beim zu veräußernden Unternehmen um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt, ist die Durchführung der Transaktion ohne Einschaltung einer Investmentbank beinahe ausgeschlossen.
Rz. 19
Die Vergütung der Investmentbank orientiert sich im Regelfall am Transaktionsvolumen. Die Bank erhält eine Vergütung von zwischen 1 % und 3 % des Transaktionsvolumens. Der größte Teil der Vergütung ist rein erfolgsabhängig (Success-Fee). Daneben wird in der Regel eine Bottom-fee vereinbart, um wenigstens die externen Kosten der Bank auf jeden Fall zu decken. Im Hinblick auf dieses Vergütungskonzept und angesichts des Aufwandes, den die Investmentbank im eigenen Haus hat, ist klar, dass Transaktionen mit einem Volumen von weniger als 50 Mio. EUR für die Bank tendenziell uninteressant sind. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden mitunter jedoch auch kleinere Volumina angenommen.
Rz. 20
Das Erfolgshonorar hat aus der Sicht des Verkäufers/Auftraggebers den offensichtlichen Vorteil, dass zum einen nur im Erfolgsfall die Vergütung gezahlt werden muss, zum anderen die Investmentbank an der Erzielung eines möglichst hohen Verkaufspreises interessiert ist. Auf der anderen Seite birgt dieses Vergütungsmodell jedoch auch das Risiko, dass die Bank geneigt sein könnte, die Transaktion irgendwann um jeden Preis zum Abschluss bringen zu wollen, damit überhaupt eine Erfolgsvergütung (und sei es auch nur in bescheidener Höhe) anfällt.