Rz. 7

Die kommissarische Vernehmung ist durch die OWi-Reform vom 1.3.1998 abgeschafft worden. Der Betroffene kann sich jetzt nur noch unmittelbar gegenüber dem erkennenden Gericht äußern. Die von Göhler noch in der 13. Auflage[1] und OLG Celle (zfs 1999, 83) vertretene gegenteilige Auffassung ist durch die Entscheidung des BGH (NZV 1999, 257) überholt.

[1] § 73 Rn 11.

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