Rz. 6
Beispiele für Gebührenaufkommen des RA:
▪ | Auftrag (isoliert) zur gütlichen Erledigung nach § 802b ZPO
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▪ | Sachpfändungsauftrag isoliert
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▪ | Sachpfändungsauftrag mit Auftrag zur Verwertung
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▪ | Sachpfändungsauftrag ohne Ausschluss der gütlichen Erledigung gem. §§ 802a Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 802b ZPO
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▪ | Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO
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▪ | Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 807 ZPO + vorherigem Sachpfändungsauftrag
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▪ | Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO + bedingten Auftrag zur Sachpfändung, sofern sich aus dem Vermögensverzeichnis pfändbare Gegenstände ergeben
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▪ | Antrag auf Abgabe der erneuten Vermögensauskunft nach § 802d ZPO
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▪ | Antrag auf Nachbesserung einer bereits abgegebenen Vermögensauskunft, wenn zuvor eine Prüfung des Vermögensverzeichnisses, welcher der Schuldner im Rahmen eines anderen Vermögensauskunftsverfahrens abgegeben hat
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▪ | Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft des Schuldners oder Prüfung eines in anderer Sache abgegebenen Vermögensverzeichnisses (Modul G1 oder G2 oder G3), + Drittauskünfte nach § 802l ZPO, wenn es zum Verfahren nach § 802l ZPO kommt, weil die Voraussetzungen erfüllt sind:
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▪ | Auftrag zur gütlichen Erledigung, §§ 802a Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 802b ZPO, mit Kombi-Auftrag, für den Fall des Scheiterns das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft zu betreiben:
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▪ | Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
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▪ | Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses als Sammelantrag
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▪ | Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Üb... |
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