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Die Berechtigung der Pauschale sollte immer aktuell überprüft werden. Die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist nicht einheitlich. Häufig sind die auch nachweisbaren Kosten des Reiseveranstalters bei sog. X-Veranstaltern, die im Wege des Dynamic Packaging Reisen produzieren, höher als bei konventionellen Veranstaltern, da Erstere häufig nicht-stornierbare Flüge nutzen und nicht ein festes Kontingent haben, das der Reiseveranstalter auch bei Rücktritt des Kunden nutzen kann.

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