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Bei Gruppenreisen liegt typischerweise eine Stellvertretung vor; jeder Teilnehmer kann also reiserechtliche Ansprüche direkt und allein erheben. Eine Haftung des Anmelders für die Zahlung des Reisepreises aller Teilnehmer setzt allerdings eine gesonderte Vertragserklärung nach § 309 Nr. 11 Buchst. a BGB voraus. Diese "Anmelderhaftung" wird standardmäßig in einem abgesetzten Bereich in nahezu allen Buchungsformularen von Reiseveranstaltern verwendet; allerdings muss geprüft werden, ob diese Erklärung auch tatsächlich unterzeichnet wurde. Ist dies nicht der Fall, dann muss der Reiseveranstalter jeden Reisenden bei Zahlungsklagen in Anspruch nehmen. Bei Online-Buchungen findet sich häufig eine gesonderte Check-Box, durch deren Bestätigung die Haftung des Anmelders bestätigt wird.

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